Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie einige Nebengesetze schützen den Wettbewerb. Beispiele für verbotene geschäftliche Handlungen enthalten die §§ 4-7 UWG. Wettbewerber (nicht Verbraucher!), die sich durch eine Maßnahme eines Konkurrenten unsachgemäß beeinträchtigt sehen, können von diesem Unterlassung und Schadensersatz verlangen.