Erbrecht

Das Erbrecht ist eine der kompliziertesten Materien des Zivilrechts. In kaum einem anderen Rechtsgebiet bestehen bei Laien und sogar nicht spezialisierten Anwälten so große Irrtümer wie im Erbrecht. Die Auswirkungen von Fehlern sind gravierend Sie belasten die Beteiligten sowohl in vermögensrechtlicher als auch in familiärer Hinsicht. Um Streit unter den Erben zu vermeiden, sollte die Nachfolge zu Lebzeiten geregelt werden. Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet, um Sie effektiv beraten und vertreten zu können.

Dringend anzuraten ist eine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten bei Eheschließungen mit neuen Lebenspartnern, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, z.B. in sog. Patchworkfamilien.

Die gängigste Verfügung von Todes wegen ist das Testament. Es kann als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament (sog. Berliner Testament) privatschriftlich abgefasst werden. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann rät jedoch aus beruflicher Erfahrung dazu, dies nicht ohne anwaltliche Beratung zu tun. Denn häufig gelingt es Laien nicht, ihren letzten Willen unmissverständlich auszudrücken. Die Folge sind jahrelange Streitigkeiten über die Auslegung des Testaments. Dies kann durch eindeutige juristische Formulierungen leicht vermieden werden.

Eine weitere Möglichkeit ist der Erbvertrag. In ihm kann der Erblasser nicht nur die Verteilung seines Vermögens regeln. Er kann vielmehr die Erben zu Gegenleistungen verpflichten, etwa zur Pflege zu Lebzeiten, Kost und Logie usw. Auch hier ist Vorsicht geboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Bestimmungen eines Erbvertrags widerrufen werden. Um das zu vermeiden, sollte unbedingt anwaltliche Hilfe zu Rate gezogen werden.

In manchen Fällen bieten sich Schenkungen zu Lebzeiten an. Insbesondere können Immobilien unter Ausnutzung der Steuerfreibeträge übertragen werden. Der Erblasser kann sich ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vorbehalten. Von Bedeutung ist hier die genaue Verteilung der Kosten für die Unterhaltung der Immobilie. Nicht selten verpflichtet sich ein Erbe zur Unterhaltung der Immobilie, ohne es zu wissen. Erst wenn größere Reparaturen anstehen, bemerkt er dies. Dann ist es in aller Regel zu spät.

Weniger bekannt ist die Möglichkeit der Schenkung auf den Todesfall. Sie hat den Vorteil, dass der verschenkte Gegenstand bis zum Tod des Schenkers in dessen Vermögen verbleibt. Nach seinem Tode geht er direkt in das Vermögen des Beschenkten über. Der Beschenkte benötigt also keinen Erbschein und muss auch nicht abwarten, dass die Erben ein vergleichbares Vermächtnis erfüllen.

Durch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft und dem Aussetzen von Vermächtnissen kann der Erblasser genau steuern, wie sein Vermögen verteilt wird. Er kann darüber hinaus sicherstellen, dass auch noch seine Enkelkinder von dem Vermögen partizipieren und die Steuerbelastung der Erben minimiert wird.

Wer enterbt wurde, der behält den Anspruch auf den Pflichtteil. Dies ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Unter Umständen kann der Pflichtteilsberechtigte auch noch Ansprüche gegen Dritte erheben, die zu Lebzeiten von dem Erblasser beschenkt wurden (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch).

Nach Eintritt des Erbfalls bilden die Erben eine Erbengemeinschaft, die die Erbmasse unter sich aufteilen muss. Dies erfolgt im Wege der Erbauseinandersetzung. Hier ist ein Rechtsanwalt mit besonderem Fingerspitzengefühl erforderlich. Oftmals misstrauen sich die Erben bereits gegenseitig. Ein Rechtsanwalt, der dann auch noch Öl ins Feuer gießt, kann eine ganze Familie zerstören. Er muss den Erben erklären, welche Rechte und Pflichten sie haben. Wenn alle seinen Rat akzeptieren, kann die Erbauseinandersetzung ohne Prozess erfolgen.

Wenn die Familienkonstallation kompliziert ist, z.B. bei Patchworkfamilien oder große Vermögen aufgelöst und verteilt werden müssen, bietet sich die Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker unterliegt mannigfaltigen Pflichten, die einen Laien in aller Regel überfordern. Zudem muss er sich häufig Anfeindungen der Erben stellen. Denn er ist der alleinberechtigte Verwalter des gesamten Erbes und muss es gem. den Anweisungen des Erblassers verteilen. Den Erben geht das häufig nicht schnell genug. Daher bietet sich für die Testamentsvollstreckung ein Rechtsanwalt an.

Manch ein Erblasser hinterlässt nichts als Schulden. Die Erben treten in all seine Rechtspositionen ein, das bedeutet, dass sie auch die Schulden erben. In diesem Fall können sie die Erbschaft ausschlagen. Dies ist jedoch nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen möglich, nachdem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt hat.

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung hat in den letzten Jahren die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stark zugenommen. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hört immer wieder Beschwerden von Kindern betagter Menschen über deren Betreuer. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann der Senior zu Lebzeiten sein Betreuer bestimmen. Dieses Amt kann auch einem Rechtsanwalt übertragen werden. In diesem Fall ist eine Verbindung mit einer Testamentsvollstreckung sinnvoll.

Die vorstehenden Ausführungen stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie dienen lediglich der Übersicht und ersten Information und ersetzen keine anwaltliche Beratung.