Familienrecht

Familienrechtliche Streitigkeiten belasten die Beteiligten häufig besonders schwer. Tragisch ist es, wenn Kinder darunter leiden. Deshalb ist hier ein Rechtsanwalt vonnöten, der den Streit nicht unnötig eskalieren lässt und in die Länge zieht, sondern ihn rasch und ohne Provokation beilegt. Sehr nützlich sind mir meine eigenen Erfahrungen aus zwei Ehen und als Vater zweier Teenager. Im Jahr 2023 habe ich den Fachanwaltskurs für Familienrecht erfolgreich absolviert, so dass ich den Titel Fachanwalt für Familienrecht voraussichtlich bald führen darf.

Eine Ehescheidung besteht aus mehreren Verfahren, die gemeinsam oder separat vor Gericht gebracht werden können. Das Hauptverfahren ist die eigentliche Ehescheidung, die stets zusammen mit dem Versorgungsausgleich zwingend vor Gericht verhandelt werden muss. Die kostengünstigste Variante ist die einvernehmliche Scheidung. Bei ihr muss nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt nehmen. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung nur zu. Beide können sich die Kosten des einen Anwalts teilen.

Alle anderen Streitigkeiten aus Anlaß der Ehescheidung sind sog. Folgesachen. Dazu gehören Kindschaftssachen (insbesondere Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht), Unterhalt (Trennungsunterhalt direkt nach der Trennung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt), der Zugewinnausgleich, Ehewohnung- und Hausratssachen und der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenrechte).

Die Folgesachen müssen nicht so vor Gericht verhandelt werden. Idealerweise einigen sich die Ehegatten außergerichtlich. Hier ist wieder ein erfahrener, lösungsorientierter Anwalt bzw. Notar gefragt, der den Ehegatten verschiedene Möglichkeiten aufzeigt und auch mal ungerechte Ansinnen zurückweist.

Die Folgesachen sollten in einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung schriftlich geregelt werden. Diese muss von einem Notar beurkundet werden. Wenn noch ein gutes Einvernehmen zwischen den Ehepartnern besteht, brauchen Sie keinen Anwalt. Der Notar erstellt aufgrund der grob skizzierten Einigung der Ehegatten einen Vertragsentwurf. Wenn zwischen den Ehegatten kein gutes Einvernehmen oder Misstrauen herrscht, sollte jeder einen Anwalt nehmen, der den Vertrag für seinen Mandanten bestmöglich aushandelt.

Als Notar entwerfe und beurkunde ich Eheverträge und Ehescheidungsfolgenverträge. Ein Ehevertrag ist anzuraten wenn einer oder beide Ehegatten große Vermögen besitzen. Insbesondere wenn das Vermögen aus Immobilien besteht, sollte der Zugewinn im Falle der Scheidung ausgeschlossen werden (sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft). Der Wertzuwachs von Immobilien zählt in den Zugewinn und kann über über Jahre und Jahrzehnte eine große Summe ergeben, die im Falle einer Scheidung auszugleichen ist. Das kann ohne Ehevertrag dazu führen, dass der Ausgleichsverpflichtete Immobilien verliert, die er schon vor der Ehe gehabt hat . Gleiches gilt für Unternehmen.

Für Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln.