Vertragsrecht / AGB
Wenn zwei oder mehr Personen sich gegenseitig Leistungen und Gegenleistungen versprechen kommt regelmäßig ein Vertrag zustande. Dieser hat Gültigkeit, überwiegend auch, wenn er nur mündlich geschlossen wurde. Die wichtigsten Vertragsarten sind
- Kauf
- Miete
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Darlehen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Kanzlei Dr. Hoffmann berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Vertragsangelegenheiten, insbesondere
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
- Vertragsbeendigung (Kündigung, Anfechtung)
- Gestaltung von Verträgen und AGB
- Vertragsverhandlungen
