Tätigkeitsschwerpunkte
Neben den allgemeinen, auf der Startseite aufgeführten Rechtsgebieten besitze ich besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den folgenden Bereichen. Mit Ausnahme von Verkehrsrecht gibt es zwischen Hamburg und Lübeck nur wenige Anwälte mit diesen Kenntnissen.
Kapitalanlagerecht
Tausende von Anlegern haben in der Finanzkrise ihr Geld bei der Anlage in dubiosen Wertpapieren und Lebensversicherungen verloren. Moderne Finanzinstrumente wie Zertifikate, Schuldverschreibungen, Private Equity, Garantiefonds, Hedge-Fonds, Medien-Fonds, Öko-Fonds, Immobilienfonds, strukturierte Produkte, Genussscheine, Derivate wie Futures, Optionen, Swaps in immer neuen Varianten verhießen schnelle, hohe Gewinne. Doch nicht alle Anlagevermittler verstehen ihr Geschäft. Und nicht jede Kapitalanlage hält, was der Prospekt verspricht. Die meisten Laien müssen sich sogar im Rahmen einer Eigenheimfinanzierung auf ihren Berater verlassen. Ein versierter Rechtsanwalt findet indes über das neue Kapitalmarktrecht oft Mittel und Wege, bei Verlust Schadensersatz zu erhalten. Weiterlesen...
Gewerblicher Rechtsschutz & IT-Recht
Unter dem Begriff "Gewerblicher Rechtsschutz" werden das Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht (Werberecht) zusammen gefasst. Für den Schutz geistigen Eigentums (Intellectual Property) stellt das Gesetz Abmahnung und Unterlassungsanspruch neben Schadensersatzansprüchen zur Verfügung. Aufgrund meiner früheren Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines Medienkonzerns bin ich mit diesen Rechtsgebieten bestens vertraut. Ganz gleich, ob Sie Lizenzverträge aushandeln oder sich gegen unlautere Wettbewerber oder gegen unberechtigte Abmahnungen wehren wollen - dies ist mein Metier.
Für IT-Firmen und Online-Shop-Betreiber sind diese Gesetze von großer Bedeutung. Sie müssen ferner die speziellen Regeln über den Fernabsatz und den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) beachten. Weiterlesen...
Versicherungsrecht
Als ehemaliger Justiziar der Skandia Lebensversicherung AG in Berlin erteile ich kompetenten Rat im Versicherungsrecht mit Ausnahme der Sozialversicherung. Ich vertrete überwiegend Versicherungsnehmer. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es um die Kündigung einer Versicherung oder um die Weigerung einer Versicherung, einen eingetretenen Schaden zu regulieren. Grundsätzlich ist dem Versicherungsnehmer zu raten, die Versicherung schriftlich zur Leistung aufzufordern und hierfür eine Frist von ca. 14 Tagen bis drei Wochen zu setzen. Sollte die Versicherung bis dahin nicht gezahlt haben, sollten Sie unverzüglich zum Anwalt gehen, denn im Versicherungsrecht gelten spezielle kurze Verjährungsfristen. Weiterlesen...
Verkehrsrecht: Verkehrsunfall, KFZ-Kauf, Verkehrsstrafrecht
Unfallschadensregulierung: Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt und bei Schäden über 750 € auf einen Sachverständigen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muß die Kosten erstatten. Da die Versicherungen heute selbst bei klaren Fällen oft nicht zahlen, sollte man sich sofort anwaltliche Hände begeben.
Gebrauchtwagenkauf: Die alten Formularverträge sollten nicht mehr genutzt werden. Vor kurzem hat ein Gericht sie selbst bei Nutzung zwischen privaten Kaufparteien als AGB gesehen und den kompletten Gewährleistungsausschluß als unwirksam beurteilt. Richtigerweise müssen Mängel, die aufgrund grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes verursacht wurden sowie Schäden, die an Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Käufers entstehen, von dem Ausschluß ausgenommen sein.
Verkehrsverstöße werden schwer geahndet: Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinentzug, Strafverfahren wegen Alkohol, Trunkenheit, Drogen, Unfallflucht usw. Schon bei Bußgeldern über 40 € gibt es Punkte in Flensburg. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann oft das Schlimmste verhindern. Entscheidend für die Verteidigung ist, dass der Beschuldigte zunächst gegenüber der Polizei keine Angaben macht und den Anwalt sofort aufsucht.
Werkstatt und Reparatur: Wird eine Reparatur mangelhaft ausgeführt, hat die Werkstatt ein Recht auf einen, eventuell auch zwei Nachbesserungsversuche. Daher sollte der Kunde möglichst schriftlich oder unter Zeugen die Werkstatt auffordern, die Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn sie dies ablehnt oder die Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann Minderung und Schadensersatz gefordert werden.
