Markenrecht

Der Markenschutz entsteht entweder durch weitgehende Bekanntheit der Marke oder durch Eintragung im Markenregister. Wer eine unbekannte Marke nicht eintragen läßt, kann sie verlieren, wenn jemand anders sie eintragen läßt.

Die Kanzlei berät und vertritt in folgenden Angelegenheiten:

  • Markenanmeldung in Deutschland und Europa
  • Verteidigung gegen Markenrechtsverletzungen
  • Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche (Schadensersatz, Unterlassung) gegenüber Verletzern
  • Gestaltung von Verträgen, insbesondere Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen