Erbrecht
Um Streit unter den Erben zu vermeiden, sollte die Nachfolge zu Lebzeiten geregelt werden. Hierfür stehen zur Verfügung
- Testament
- Erbvertrag / -verzicht
- Schenkung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall
- Übertragungen von Immobilien unter Ausnutzung der Steuerfreibeträge
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Nach Eintritt des Erbfalls können folgende Punkte zu regeln sein:
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Nachlassauseinandersetzung mit den Miterben
- Testamentsvollstreckung
- Testamentsauslegung
- Ausschlagung der Erbschaft binnen 6 Wochen!
- Einleitung der Nachlassinsolvenz
- Pflichten des Vorerben gegenüber dem Nacherben
